Autounfall in den Niederlanden

Berlinger Advocaten bearbeitet täglich Fälle von deutschen Mandanten, denen in den Niederlanden ein Schaden bei einem Autounfall entstanden ist. Wir machen die Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherungen geltend. Wenn ein Unfall in den Niederlanden stattfand, muss der Schaden nach niederländischem Recht beurteilt werden. Manche Schadensposten werden daher anders beurteilt als das in Deutschland üblich ist.

 

Wertminderung in Deutschland und den Niederlanden

Ein Beispiel ist die sogenannte Wertminderung. Eine Wertminderung liegt vor, wenn das beschädigte Fahrzeug trotz fachmännischer Reparatur weniger wert ist als vor dem Unfall. Potentielle Autokäufer kaufen nämlich lieber ein unfallfreies Auto als einen Unfallwagen. Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte merkantile Wertminderung als Schaden an und somit kann diese in der Schadensersatzberechnung berücksichtigt werden. In Deutschland wird die Wertminderung nach einem Verkehrsunfall anders berechnet. Die Wertminderung ist in Deutschland regelmäßig höher als in den Niederlanden.

 

Schadensabwicklung nach niederländischem Recht

Da die deutsche Wertminderung meistens höher liegt als die niederländische, weigern sich niederländische Haftpflichtversicherungen regelmäßig, die höhere deutsche Wertminderung zu erstatten. Dabei wird auf niederländisches Recht und die niederländische Wertminderungsrichtlinie verwiesen.

Nach niederländischem Recht muss ein Schaden so konkret wie möglich festgestellt werden. Man kann sich demnach darauf berufen, dass sich der Wertminderungsschaden am Fahrzeug eines deutschen Mandanten auf den deutschen ökonomischen Verkehr bezieht, sodass die Wertminderung nach deutschen Richtlinien festgestellt werden muss.

Bislang hat Berlinger Advocaten in diesen Fällen außergerichtlich eine Einigung für die Mandanten erreicht. Der Richter hat diese Wertminderungsdiskussion, die aus rechtswissenschaftlicher Perspektive sicherlich interessant ist, bislang noch nicht beurteilt.

 

Berlinger Advocaten

Berlinger Advocaten hat viel Erfahrung auf dem Gebiet der deutsch-niederländischen Schadensabwicklung. Unsere Kanzlei vertritt dabei fast ausschließlich deutsche bzw. deutschsprachige Betroffene. Für Fragen oder eine Beratung können Sie jederzeit gerne mit Juristin Uschi Matt-van Andel oder mit Rechtsanwalt Pieter Bosma Kontakt aufnehmen über u.matt@berlinger.nl bzw. p.bosma@berlinger.nl oder telefonisch unter +31 20 491 9244.