Autokauf in den Niederlanden

In unserer deutsch-niederländischen Anwaltskanzlei erleben wir regelmäßig, dass deutsche Mandanten in den Niederlanden ein Auto mit Mängeln kaufen. Der Verkäufer lehnt es ab, die Mängel zu beheben oder den Kauf rückgängig zu machen. Das Auto muss die Eigenschaften haben, die der Käufer aufgrund des Kaufvertrages erwarten darf. Dabei spielen alle Umstände vor dem Kauf und bei der Übergabe eine Rolle.

 

TÜV oder APK?

Wir hatten vor kurzem einen Fall, bei dem der deutsche Käufer im Internet ein niederländisches Auto gefunden hat, das mit einer gültigen Haupt- und Gasuntersuchung [HA/AU] angeboten wurde. Der Verkäufer war ein niederländischer Autohändler. Der Käufer sah sich das Auto an und machte eine Probefahrt. Alles schien in Ordnung zu sein. Die Hauptuntersuchung wurde nicht mehr besprochen. Er kaufte das Auto und fuhr damit nach Hause. Da der Verkäufer die Autopapiere noch für den Export des Fahrzeugs benötigte, wurden diese zwei Wochen später nachgeschickt. Der Käufer stellte dann fest, dass das Fahrzeug zwar APK [jährliche niederländische Sicherheitskontrolle] jedoch nicht TÜV-geprüft war.

 

Untersuchungspflicht?

Der Käufer brachte das Fahrzeug selbst zum TÜV, kam jedoch nicht durch die Hauptuntersuchung, da das Fahrzeug zu viele Mängel aufwies. Die APK-Kontrolle ist nämlich weniger streng, als die Hauptuntersuchung des TÜVs. Der Verkäufer weigerte sich, das Fahrzeug zurückzunehmen. In dem Prozess stellte der Richter fest, dass das Auto mit einem niederländischen Kennzeichen verkauft und von einem niederländischen Verkäufer angeboten wurde. Der Käufer hätte sich daher zuvor erkundigen müssen, ob das Auto auch tatsächlich beim TÜV untersucht worden ist. Auch wenn der Verkäufer das Auto auf einer deutschen Website explizit mit HA/AU anbietet.

Man könnte der Meinung sein, dass der Autohändler, der über einen deutschen Website auf dem deutschen Markt aktiv ist und das Auto mit HA/AU anbietet, einen Käufer entsprechend aufzuklären hat. Vor allem, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

 

Ein deutscher Käufer soll sich beim Autokauf in den Niederlanden immer vorab explizit von einem niederländischen Verkäufer im Kaufvertrag bestätigen lassen, dass das Fahrzeug die Prüfungsbescheinigung des TÜV hat. Damit können derartige Probleme vermieden werden.

 

Berlinger Advocaten

Die Kanzlei „Berlinger Advocaten“ hat viel Erfahrung auf dem Gebiet der deutsch-niederländischen Kaufverträge. Wir vertreten dabei sowohl deutsche als auch die niederländische Parteien. Für Fragen oder eine Beratung können Sie jederzeit Kontakt mit RA Pieter Bosma aufnehmen: +31 20 491 9244 oder p.bosma@berlinger.nl.