Mit Vertreterverträgen legen ein Verkäufer von Waren [Hersteller]und ein Handelsvertreter fest, dass der Handelsvertreter gegen eine Belohnung beim Absatz der Produkte des Herstellers vermittelt. Der Handelsvertreter verkauft also auf Rechnung und Gefahr des Herstellers und bekommt für den erzielten Umsatz eine Vergütung. Beabsichtigen Sie den Abschluss oder die Auflösung eines Vertretervertrages, so müssen Sie bestimmte Vorschriften beachten.

Abschluss eines Vertretervertrages

Der Vertretervertrag unterliegt bestimmten Gesetzen. U.a. muss festgelegt werden, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt und wann für den Handelsvertreter ein Recht auf Provision oder Courtage entsteht.
Wird ein Handelsvertretervertrag aufgesetzt, so muss darin u.a. Folgendes aufgenommen werden:

  • befristet oder unbefristeter Vertrag
  • Vereinbarung über Berechnung, Einsichtnahme und Provisionszahlung
  • Haftung Dritten gegenüber
  • geographische Exklusivität
  • angemessene Frist für die Auftragsannahme, -weigerung oder Nichtdurchführung eines vermittelten Geschäftes.

Auflösung eines Vertretervertrages

Die Parteien können die Vertragsdauer festlegen. Wurde jedoch keine Frist vereinbart, dann gelten gesetzlich festgelegte Mindestfristen. Diese hängen von der Dauer des Vertretervertrages ab. Je länger ein Vertretervertrag läuft, desto länger ist die Kündigungsfrist. Wird diese Frist nicht in Acht genommen, so können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Nach Vertragsauflösung hat der Handelsvertreter manchmal ein Recht auf Schadenersatz. Dieses Recht hängt davon ab, inwieweit der Vertreter neue Kunden gewonnen hat oder bestehende Geschäftsbeziehungen intensiviert hat. Darüber hinaus ist von Belang, welche Belohnung der Handelsvertreter bekam, wie lange der Vertretervertrag bei normaler Kündigung noch gedauert hätte und warum der Vertrag gekündigt wurde.

Berlinger Advocaten & unerlaubte Handlung

Berlinger Advocaten verfügt über viel Erfahrung auf dem Gebiet von Vertreterverträgen und vertritt sowohl die benachteiligten als auch die anzusprechenden Parteien im In- und Ausland. Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich unverbindlich an Pieter Bosma: p.bosma@berlinger.nl

Ihre Kontakt

Pieter (P.D.) Bosma

  • Internationales Privaatrecht
  • Haftpflichtrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Kontaktieren Sie uns

Für weitere Informationen oder Fragen, bitte kontaktieren Sie uns:

Zusätzlich können Sie uns direkt online konsultieren.