Derjenige, der gegenüber einer anderen Person unerlaubt handelt, muss den dadurch entstandenen Schaden vergüten. Die unerlaubte Handlung ist per Gesetz unter dem Par. 6:162 des [niederländischen] Bürgerlichen Gesetzbuches – BW geregelt.

Für den Erfolg einer Klage wegen unerlaubter Handlungen müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Rechtswidrigkeit
  2. Zurechenbarkeit
  3. Schaden
  4. Kausalität
  5. Relativität

Rechtswidrigkeit

Par. 6:162 BW unterscheidet zwischen drei Arten der unerlaubten Handlung:

  1. Verstoß gegen ein Recht
  2. Handlung oder Unterlassung, die eine gesetzliche Pflicht verletzt
  3. Handlung oder Unterlassung, die ein entsprechendes Recht im gesellschaftlichen Verkehr verletzt

Bei Verletzung eines Rechts wird gegen ein Persönlichkeits- oder Vermögensrecht verstoßen. Beispiele für Persönlichkeitsrechte sind das Recht auf Schutz der Privatsphäre und auf körperliche Integrität – niemand darf eine andere Person ohne Zustimmung verwunden. Ein Beispiel für Vermögensrecht ist das Recht auf ungestörten Genuss des Eigentums – niemand darf ohne Zustimmung das Eigentum eines Anderen beschädigen.

Eine Verletzung der gesetzlichen Pflicht bedeutet, dass gegen einen Vertrag, ein Gesetz, eine Verordnung oder jede sonstige gesetzliche Vorschrift verstoßen wird. In dem Rahmen ist strafrechtliches Handeln im Prinzip eine Zuwiderhandlung und somit eine unerlaubte Handlung.

Eine Verletzung des gesellschaftlichen Rechts ist Kern der unerlaubten Handlung. In der Rechtsprechung wird dabei geprüft, ob die Sorgfältigkeitsnorm verletzt wurde. Diesbezüglich unterscheidet man Gefahrschaffung, Belästigung, Berufsfehler, widerrechtliche Veröffentlichungen und unlauteren Wettbewerb.

Rechtfertigungsgrund

Gibt es einen Rechtfertigungsgrund, dann entfällt die Rechtswidrigkeit einer im Prinzip widerrechtlichen Handlungsweise. Rechtfertigungsgründe sind Zustimmung des Benachteiligten, höhere Gewalt, Notwehr, gesetzliche Vorschrift oder ein befugt erteilter Amtsbefehl.

Zurechenbarkeit

Die unerlaubte Handlung muss dem Täter zugeschrieben werden können. Eine solche Zurechenbarkeit liegt dann vor, wenn der Täter die Schuld an seinem Verhalten trägt, einen Fehler gemacht hat. Auch wenn der Täter die unerlaubte Handlung gemäß Gesetz [Risikohaftung] oder geltenden gesellschaftlichen Normen zu verantworten hat, ist die Rede von Zurechenbarkeit.

Schaden

Das Gesetz definiert Schaden als ´Vermögensschaden und andere Nachteile´. Vermögensschäden beinhalten sowohl erlittene Verluste als auch entgangene Gewinne,

Kosten zur Schaden- und Haftungsbegrenzung sowie die Kosten zur Feststellung und Geltendmachung des Schadens. Mit dem Begriff ‚andere Nachteile‘ verweist das Gesetz insbesondere auf immateriellen Schaden wie beispielsweise Personenschaden oder Rufschädigung.

Kausalität

Ein kausaler Zusammenhang ist der Zusammenhang zwischen der rechtswidrigen Handlung [Ursache] und den Folgen des Schadens. Ist der Schaden nicht auf widerrechtliches Handeln zurückzuführen, dann liegt keine unerlaubte Handlung vor.

Steht der Kausalzusammenhang fest, dann wird anhand der Kausalität der Umfang des Schadenersatzes bestimmt. Die Frage, inwieweit der Täter für indirekten Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann, hängt u.a. von der Art der Haftung und des Schadens, vom Schadenumfang, dem Maß der Schuld und dem vorhersehbaren Schaden ab.

Relativität

Der relative Aspekt bedeutet, dass die Norm, gegen die der Täter verstößt, zum Schutz der verletzten Interessen verfasst sein muss. Das Relativitätsprinzip ist dem § 6:163 BW zu entnehmen. Es liegt keine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung vor, wenn die verletzte Norm nicht zum Schutz vor Schäden der Art verfasst wurde, wie sie die benachteiligte Person erlitten hat.

Berlinger Advocaten & Unerlaubte Handlung

Berlinger Advocaten verfügt über viel Erfahrung bei Schadenersatzforderungen wegen unerlaubter Handlung und vertritt sowohl die benachteiligten als auch die anzusprechenden Parteien im In- und Ausland. Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich unverbindlich an Pieter Bosma: p.bosma@berlinger.nl

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