Unsere Kanzlei – Ihr Anwalt für Internationales Privatrecht in Holland/in den Niederlanden
Sie haben einen juristischen Streit mit niederländischen Vertragspartnern? Dann ist es wichtig, sich vorab zu überlegen, welches Gericht zuständig und welches Recht anwendbar ist. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird das Internationale Privatrecht, auch (Europäisches) Kollisionsrecht genannt, herangezogen. Unsere niederländischen Anwälte für Internationales Privatrecht können bei deutsch-niederländischen Rechtsverhältnissen feststellen, ob deutsches oder niederländisches Recht anwendbar ist.
Wann kommt das Internationale Privatrecht zur Anwendung?
Das Internationale Privatrecht ist immer dann relevant, wenn es darum geht, in einem internationalen Rechtskontext festzustellen, ob deutsches, ausländisches oder internationales Recht gilt und ob Sie vor ein deutsches oder ausländisches Gericht ziehen müssen.
Internationaler Gerichtsstand: Welches Gericht ist zuständig?
Zunächst muss das zuständige Gericht festgestellt werden. Wird die Klage bei einem zuständigen Gericht erhoben, so kann sich das Verfahren um mehrere Monate verzögern. Das Verfahren wird dann entweder an das zuständige Gericht weitergleitet oder Sie müssen das Verfahren beim zuständigen Gericht erneut anhängig machen.
Für ein Verfahren gegen eine Partei in den Niederlanden oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bestimmt die Brüssel-Ia-Verordnung (EUVO 1215/2012), welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Beklagten. Allerdings kann durch den Erfüllungsort ein anderer bzw. zusätzlicher Gerichtsstand begründet werden oder die Parteien können sich auf einen Gerichtsstand einigen.
Ist die Gegenseite außerhalb Europas niedergelassen, muss überprüft werden, ob für den betreffenden Staat ein Abkommen gilt, mit dem der Gerichtsstand bestimmt werden kann. Ist das nicht der Fall, muss das Verfahren im Staat des Beklagten anhängig gemacht werden.
Anwendbares Recht: Gilt deutsches oder niederländisches Recht?
Steht der Gerichtsstand fest, muss das anwendbare Recht beurteilt werden. Das anwendbare materielle Recht wird anhand des internationalen Privatrechts des zuständigen Gerichts festgestellt.
Jedes Rechtssystem kennt seine eigenen Regeln und Gesetze. Welches Recht anwendbar ist, kann deshalb für den Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend sein. Rechtsfragen wie zum Beispiel die Verjährung eines Anspruches oder der gutgläubige Erwerb einer gestohlenen Sache sind in den jeweiligen Rechtssystemen unterschiedlich geregelt und daher ist es besonders wichtig die Rechtsfrage des anzuwendenden Rechtes vorab zu klären.
Bei deutsch-niederländischen Rechtsverhältnissen muss festgestellt werden, ob deutsches oder niederländisches Recht anwendbar ist. In schuldrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei unerlaubter Handlung, wird das anwendbare Recht grundsätzlich laut der EU-VO Nr. 864/2007 (Rom-II) beurteilt. In vertragsrechtlichen Angelegenheiten wird das anwendbare Recht grundsätzlich aufgrund der EU-VO Nr. 593/2008 (Rom-I) festgestellt. Allerdings gibt es dafür Ausnahmen. Bei internationalen Kaufverträgen zum Beispiel, gilt sowohl nach niederländischem als auch nach deutschem Recht oft das CISG (Contracts for the International Sale of Goods; UN-Kaufrecht) und ergänzend, das anzuwendende Recht einer der Vertragsparteien.
Weitere Beispiele für das Internationale Privatrecht:
- Rechtsstreit zwischen deutschen und niederländischen Vertragspartnern
- Rechnungen vom niederländischen Vertragspartner werden nicht bezahlt
- Gelieferte Waren vom niederländischen Lieferanten/Handelspartner sind mangelhaft
- Klage gegen ein niederländisches Unternehmen
- Überprüfung, ob Sie vor ein deutsches oder niederländisches Gericht ziehen müssen
- Überprüfung, ob deutsches oder niederländisches Recht gilt
Unsere deutschsprachigen Anwälte für Internationales Privatrecht in den Niederlanden
Da unsere Kanzlei, mit Sitz in Amsterdam, (fast) ausschließlich Mandanten in Rechtsstreitigkeiten mit Auslandsbezug vertritt, verfügen wir diesbezüglich über eine langjährig aufgebaute Expertise. Dabei haben wir uns auf deutsch-niederländische Angelegenheiten spezialisiert. Selbstverständlich kommunizieren wir dabei mit ihnen auf Deutsch und weisen Ihnen gerne den Weg innerhalb der deutsch-niederländischen Rechtslandschaft.
Gerne können Sie unverbindlich mit Herrn Rechtsanwalt Pieter Bosma (p.bosma@berlinger.nl) oder der Juristin Frau Gabriela Rose (g.rose@berlinger.nl) Kontakt aufnehmen.