Kauf einer Immobilie in den Niederlanden
Viele deutsche Unternehmer, Investoren und Privatleute interessieren sich für den Erwerb einer Immobilie in den Niederlanden. Jedoch stellen sich in diesem Zuge auch viele rechtliche Fragen: Wie läuft der Kauf einer Immobilie in den Niederlanden ab? Welches Recht findet Anwendung? Welche rechtlichen Unterschiede sind besonders zu beachten? Weitere Informationen zum Erwerb einer Immobilie in den Niederlanden finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema.
Der Erwerb einer Immobilie in Holland
Im Zuge der Anbahnung eines Immobilienkaufes wird in den Niederlanden ein Kaufvertrag mit einer dreitägigen Bedenkzeit geschlossen. Aufgrund der Bedenkzeit wird ein derartiger Vertrag im Volksmund regelmäßig als „Kaufvorvertrag“ bezeichnet. Jedoch handelt es sich rechtlich gesehen bereits um einen rechtsgültigen Vertrag, welcher Sie grundsätzlich zum Erwerb und Abnahme der Immobilie verpflichtet. Die dreitägige Bedenkzeit ermöglicht es dem Käufer ohne rechtliche Konsequenzen und ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Damit unterscheidet sich der Immobilienerwerb in den Niederlanden wesentlich vom Erwerb einer Immobilie in Deutschland. Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit besteht noch die Möglichkeit um auflösende und/oder aufschiebende Bedingungen in den Kaufvertrag aufzunehmen, die einen Rücktritt des Käufers unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, z.B. bei Ablehnung der Finanzierung durch die Bank.
In der Regel setzt der Makler des Verkäufers den Kaufvertrag auf. Hat der Käufer auch einen Makler engagiert so kann dieser den Käufer im Hinblick auf die im Vertrag enthaltenen Bestimmungen beraten. Jedoch ist es dringend ratsam um sich bei Unklarheiten, rechtliche Unterstützung einzuholen, da sich die Tätigkeit des Maklers hauptsächlich auf die Vermittlung der Immobilie konzentriert. Eine präventive Beurteilung und eventuelle Anpassung von Vertragsbestimmungen durch einen Rechtsanwalt, kann viele sich im Nachfeld ergebenden Probleme vermeiden.
Notarielle Beurkundung der Übereignung
Nach dem Abschluss des Kaufvertrages muss die Übereignung von einem Notar beurkundet werden. Der Notar prüft umfassend, ob die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übereignung der Immobilie vorliegen. Darunter fallen neben der Prüfung der Eigentümerstellung des Verkäufers auch die Überprüfung der Finanzierung des Immobilienerwerbs durch den Käufer.
Eintragung der Übereignung in das niederländische Grundbuch
Anschließend wird die von den Vertragsparteien unterzeichnete Übereignungsurkunde vom Notar in das Grundbuch eingetragen. Erst mit der Eintragung der Übereignungsurkunde und damit der Eintragung des Käufers als Eigentümer, wird dieser Eigentümer des Grundstücks. Der letzte Schritt zum Erwerb der Immobilie in Holland ist die Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer an den Verkäufer.
Kontakt
Berlinger Advocaten als Partner für internationales Kaufrecht in den Niederlanden
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen als Spezialisten für den Immobilienerwerb in den Niederlanden gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an Herrn Pieter Bosma (p.bosma@berlinger.nl) oder Frau Gabriela Rose (g.rose@berlinger.nl).