Handelsrecht in Holland

Das Handelsrecht in den Niederlanden regelt sowohl die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, als auch zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Auch wenn die europäischen Rechtsnormen einen Orientierungsspielraum für die jeweiligen Mitgliedsstaten bilden, so unterliegt die spezifische Ausgestaltung der handelsrechtlichen Bestimmungen den Nationalstaten und wurde das niederländische Handelsrecht diversen Anpassungen bzw. Änderungen unterzogen.

Aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und den Niederlanden, insbesondere im Import-und Exportgeschäft, entstehen geregelt Fragen im Hinblick auf das Handelsrecht in grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

Was umfasst das Handelsrecht?

Das Handelsrecht umfasst Aspekte aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Das niederländische Handelsrecht is breit gefächert und umfasst z.B. Rechtsgebiete wie das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht oder Urheberrecht.

Besonderheiten des Handelsrechts

Unternehmen pflegen, im Unterschied zu Verbrauchern eine Vielzahl an Geschäftsbeziehungen. Um diese auch in juristischer Hinsicht in guten Bahnen verlaufen zu lassen, verwenden Unternehmen geregelt Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den reibungslosen Ablauf der betreffenden Transaktionen sicher stellen sollen. Auch verfügen Vertreter von Unternehmen mit einer umfassenderen, auf den Handelsverkehr zugeschnittenen Vollmacht. Zu beachten ist jedoch auch, dass neben den Bestimmungen des Handelsrechts auch die allgemeinen Regelungen des Privatrechts gelten.

Aufgrund der Komplexität der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und dessen Anwendbarkeit empfiehlt es sich sowohl im Vorfeld (z.B. Prüfung der AGB) als auch während der Geschäftsbeziehungen genau untersuchen zu lassen welche juristischen Möglichkeiten bzw. Konsequenzen an den jeweiligen vertraglich vereinbarten Bestimmungen verbunden sind. Unsere Anwälte und Juristen beraten Sie gerne im Hinblick auf Ihre Fragen.

Gesellschaftsformen in den Niederlanden

Die Wahl einer passenden Gesellschaftsform orientiert sich im allgemeinen nach der Ausgestaltung der rechtlichen Struktur. Dabei stellen sich Fragen sowohl der rechtlichen Struktur als auch der Haftung des Unternehmers bzw.  des Unternehmens.

In de Niederlanden unterscheidet man grundsätzlich zwischen Kapital-und Personengesellschaften.

Kapitalgesellschaften in den Niederlanden

Die häufigst vorkommenden Kapitalgesellschaften in den Niederlanden sind die:

  • Besloten Vennotschap: B.V. (äquivalent zu einer GmbH)
  • Naamloze vennootschap: N.V. (äquivalent zu einer AG)

Die B.V. ist die häufigst voorkommende Gesellschaftsform in den Niederlanden und zeichnet sich dadurch aus, dass die Gesellschafter mit dem Unternehmensvermögen haften und nicht mit ihrem Privatvermögen. Ein Charakteristikum der N.V. ist dass deren Aktien an der Börse frei handelbar sind.

Personengesellschaften in den Niederlanden

Die Gesellschaftsform der Personengesellschaft wird typischerweise von kleineren Unternehmen gewählt. Die meist vorkommenden Formen sind:

  • Eenmanszaak (Einzelkaufmann)
  • Vennootschap onder firma: V.O.F. (entspricht der offenen Handelsgesellschaft)
  • Commanditaire vennootschap: C.V. (entspricht der Kommanditgesellschaft)

Die Gründung ist relativ einfach und die entstehenden Kosten sind durchgehend geringer als bei einer Kapitalgesellschaft. Jedoch ein entscheidender Nachteil besteht in der persönlichen Haftung der Gesellschafter und der daraus resultierenden Haftung mit dem Privatvermögen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlanden

Die Verwendung von standardisierten Vertragsklauseln welche für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften eingesetzt wird, sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen, gehört bereits seit langem zur gängigen Geschäftspraxis. Jedoch sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sehen sich zusehends konfrontiert mit teilweise innovativen Bestimmungen welche die berechtigte Frage aufwirft: ist dies eigentlich rechtlich zulässig?

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass zwischen Unternehmen eine breitere Vertragsgestaltung möglich ist als bei z.B. einem Verbrauchsgüterkauf. Jedoch auch die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen hat Grenzen und es ist sehr zu empfehlen bereits vor Vertragsabschluß die betreffenden Bestimmungen einer rechtlichen Prüfung zu unterwerfen. Vor allem Haftungsausschlussklauseln können für unangenehme Überraschungen sorgen. Auch wird manchmal vorschnell von der Rechtsgültigkeit der AGB ausgegangen obwohl diese an die andere Partei nicht ordnungsgemäß vorgelegt wurden. Aufgrund der finanziellen Implikationen sind diese Problematiken auch regelmässig Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

Grenzüberschreitende Herausforderungen

Der internationale Handelsverkehr sorgt nicht nur für einen gigantischen Absatzmarkt sondern auch für die damit verbundenen rechtlichen Fragen, deren Beantwortung am besten im Vorfeld erfolgen sollte. Ein international tätiger Unternehmer sieht sich zusehends mit Fragen konfrontiert wie z.B. dem niederländischen Arbeitsrecht, dem niederländischen Mietrecht und Fragen des Kollisionsrecht, also der Frage welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt und vor welchem Gericht Klage erhoben werden muss. Hier finden Sie weitere Informationen zum internationalen Privatrecht und Vertragsgestaltung in den Niederlanden.

Berlinger Advocaten- Ihr Partner für handelsrechtliche Fragen in den Niederlanden

Mit unserer jahrelangen Erfahrung stehen unsere Anwälte und Juristen Ihnen gerne für die Beratung bzw. Vertretung in handelsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Wenden Sie sich dafür gerne an Herrn Rechtsanwalt P.D. Bosma.

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Pieter (P.D.) Bosma

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