Bußgeldbescheid Niederlande

Nahezu jeder Autofahrer bekommt irgendwann einen Bußgeldbescheid für eine Angelegenheit im Straßenverkehr. Teilweise auch zu Unrecht. Umso ärgerlicher, wenn dies im Ausland passiert, wo man weniger Orientierung hat. Auch, weil die Bußgelder in Holland oft höher sind als in Deutschland. Unsere deutschsprachige Anwaltskanzlei in Amsterdam möchte Ihnen mehr Klarheit zum Thema Bußgeld und Staatsanwaltschaft in den Niederlanden geben. Außerdem können wir für Sie in Holland Einspruch gegen Ihr Bußgeld erheben.

Ein Bußgeld aus Holland

Der niederländische Staat verhängt verschiedene Bußgelder für Verkehrsverstöße. Dazu gehören zum Beispiel Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder das Überfahren einer roten Ampel. Die Höhe des Bußgeldes ist gesetzlich festgelegt und hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Verkehrsverstöße werden mit Radarfotos oder von Polizisten festgestellt.

Was sind die häufigsten Bußgelder in den Niederlanden?

Zu den häufigsten Verstößen von Autofahrern, LKW-Fahrern und Motorradfahrern im niederländischen Straßenverkehr gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rote Ampel überfahren
  • Handy am Steuer
  • Falschparken
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
  • Verstöße innerorts und in 30er Zonen
  • Verstöße außerorts (Richtgeschwindigkeit 80km/h)
  • Verstöße auf der niederländischen Autobahn (Richtgeschwindigkeit tagsüber 100km/h)
  • Verstöße auf Baustellenabschnitten

In den Niederlanden haftet der Fahrzeughalter

Anders als in Deutschland gilt in Holland das Prinzip der Fahrzeughalterhaftung. Das bedeutet, dass im Grunde bei einem Verstoß der Fahrzeughalter des betreffenden Fahrzeuges verantwortlich ist – also nicht der Fahrer. Nur bei Tempoverstößen von mehr als 30 km/h ist der Fahrer haftbar.

Beantragung des Beweismittels

Um zu prüfen, ob eine Beschwerde sinnvoll ist, muss das Beweismittel beantragt werden, auf dass sich der Staat beruft. In den allermeisten Fällen sind dies das Radarfoto oder das Protokoll der Polizei. Daraus muss hervorgehen, mit welchem Fahrzeug der Verkehrsverstoß erfolgte. Es kann beispielsweise passieren, dass eine Kennzeichenverwechslung vorliegt. In dem Fall kann binnen sechs Wochen bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben werden. Die Staatsanwaltschaft prüft die eingegangene Beschwerde meist nur oberflächlich. Deshalb ist es nötig, Einspruch gegen die Entscheidung vor dem Amtsgericht zu erheben.

Berufung in den Niederlanden

Sie können vor einem niederländischen Amtsgericht Einspruch gegen Ihr Bußgeld erheben. Der Richter prüft, ob die Entscheidung rechtmäßig war. Allerdings muss zuvor das auferlegte Bußgeld als Sicherheitsleistung bezahlt werden. Ohne diese Sicherheitsleistung behandelt der Richter die Berufung nicht. Ist der Richter schließlich der Meinung, dass mit Recht Einspruch erhoben wurde, dann wird die Sicherheitsleistung zurückbezahlt.

Fragen zu niederländischen Bußgeldern

Haben Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid aus Holland oder wollen Sie Einspruch vor einem niederländischen Gericht erheben? Unsere deutschsprachige Amsterdamer Kanzlei Berlinger Advocaten hat viel Erfahrung mit Klagen gegen Bußgeldbescheide und beurteilt Ihre Situation fachmännisch. Wenden Sie sich gerne auf Deutsch an Uschi Matt oder Pieter Bosma: per E-Mail an u.matt@berlinger.nl oder p.bosma@berlinger.nl oder via Telefon an +31 204919244.

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Uschi (U.M.) Matt-Van Andel

  • Verkehrsverstöße
  • Vollstreckung ausländischer Titel

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