Arbeitsrecht in den Niederlanden

Das niederländische Arbeitsrecht ist ausgesprochen dynamisch. Es ist ständigen Anpassungen unterworfen, um der sich konstant in Bewegung befindenden Arbeitswelt, entgegen zu kommen.

Auch wenn die Vertragsfreiheit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer der Ausgangspunkt ist, so bestehen zwingend vorgeschriebene Bestimmungen, welche in einen Arbeitsvertrag miteinbezogen werden müssen. Unsere Anwälte und Juristen beraten Sie gerne bei allen Fragen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Arbeitsverträgen, Abfindungen, Probezeiten. Auch vertreten wir Sie gerne in Arbeitskonflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Unsere Anwälte und Juristen für niederländisches Arbeitsrecht

Bei Berlinger Advocaten arbeiten niederländische Anwälte und Juristen, die sich auf die Beratung und Vertretung von deutschsprachigen Mandanten spezialisiert haben. Unsere langjährige Erfahrung und Expertise in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ermöglicht es uns, Sie lösungsorientiert und effizient zu vertreten.

Der Arbeitsvertrag

Die Gestaltung eines Arbeitsvertrages beinhaltet diverse Herausforderungen. Welche Bestimmungen muss ein Arbeitsvertrag beinhalten? Was darf frei geregelt werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Inwiefern spielen kollektivvertragsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle? Welche Bestimmungen eines Arbeitsvertrages sind anfechtbar bzw. ungültig und welche Konsequenzen sind damit verbunden? Im Hinblick auf Themen wie z.B. die Probezeit, Konkurrenzklauseln, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (inkl. der fristlosen Entlassung) verfügen wir über jahrelange Erfahrung und Kenntnis der betreffenden gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechung. Auch übernehmen wir gerne die Erstellung bzw. Modifizierung von Arbeitsverträgen entsprechend den einschlägigen niederländischen Bestimmungen.

Das niederländische Übergangsgeld (Transitievergoeding)

Das sogenannte Übergangsgeld ist eine Besonderheit des niederländischen Arbeitsrechtes und stellt eine Vergütung dar, wenn das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitgebers beendet wird. Diesbezüglich bestehen Ausnahmen wie z.B. bei einer fristlosen Kündigung oder wenn das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. Das Übergangsgeld ist u.a. von dem zuletzt verdienten Bruttolohn und der gesamten Arbeitsdauer abhängig. Am 1. Juli 2015 wurden einige wesentliche Änderungen des niederländischen Arbeitsgesetzes verabschiedet. Die wichtigsten beziehen sich auf die Art der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung des Übergangsgeldes durch den Arbeitgeber. Kann keine Einigung erzielt werden so kann die Höhe des Übergangsgeldes vom Richter, anhand der in der Rechtsprechung entwickelten Berechnungsart, festgesetzt werden.

Arbeitskonflikte

Konflikte zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unterscheiden sich wesentlich von anderen Auseinandersetzungen, da deren Lösung ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick erfordert. Ausgangspunkt dabei ist die Umsetzung Ihrer Wünsche innerhalb der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Kann außergerichtlich keine Lösung bzw. Kompromiss erzielt werden, so vertreten wir Sie auch gerne vor Gericht.

Berlinger Advocaten als Partner für Ihre arbeitsrechtliche Fragen

Unsere Anwälte und Juristen stehen Ihnen gerne für all Ihre arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Gerne können Sie sich an Herrn Rob van der Mark (r.vdmark@berlinger.nl, Herrn Joost Vermeer (j.vermeer@berlinger.nl) oder Frau Gabriela Rose (g.rose@berlinger.nl) wenden.

Ihre Kontakt

Rob (R.R.F.) van der Mark

  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Unerlaubte Handlung

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