Bootschaden in Holland
Sie haben ein schönes Segelboot in einem niederländischen Jachthafen. Eines Tages entsteht an Ihrem Boot ein Schaden, der durch ein anderes Boot verursacht wird. Zum Beispiel, Ihr Boot kollidiert mit einem anderen Boot oder ein Brand auf einem danebenliegenden Boot verursacht Brandschaden.
Was müssen Sie bei einem Bootschaden in den Niederlanden tun? Was ist zu beachten und wie können Sie Ihren Bootschaden geltend machen?
Bei einem Schaden, der in den Niederlanden verursacht wird, muss die Haftung nach niederländischem Recht festgestellt werden. Um den Schaden geltend machen zu können, müssen folgende Punkte beachtet werden.
Haftung Bootschaden nach niederländischem Recht
Die Haftung für Bootschaden ist in den Niederlanden im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie können Schadensersatzansprüche entweder gegen den Schadensverursacher oder den Bootseigentümer geltend machen. Die Haftung des Schadensverursachers, zum Beispiel desjenigen, der das Boot gelenkt hat, unterliegt den allgemeinen Regeln der unerlaubten Handlung. In Bezug auf den Bootseigentümer hat die höchste richterliche Instanz der Niederlanden 2001 ergänzende Regeln für die Haftung erstellt. Der Eigentümer eines Bootes ist haftbar, wenn bezüglich des Bootes fahrlässig gehandelt wurde und dabei Schaden entsteht. Dies liegt vor, wenn:
- ein Kind oder ein Untergebener des Booteigentümers einen Fehler macht;
- eine Person, die auf oder an dem Boot Arbeiten verrichtet und dabei Fehler macht;
- eine Gefahr für Personen oder Sachen entsteht, weil das Schiff nicht den Anforderungen entspricht.
Ursache des Bootschadens beweisen
Nach niederländischem Recht muss die schadenerleidende Partei die Umstände beweisen, aufgrund derer der Schadensverursacher oder der Bootseigentümer haftbar ist. Falls Sie in den Niederlanden einen Bootschaden geltend machen möchten, ist es empfehlenswert, dass Sie anhand von Zeugen, Fotos und/oder einem Gutachten nachweisen können, wie bzw. wodurch der Schaden verursacht wurde. Damit kann eine schwierige Beweisposition vermieden werden.
Berlinger Advocaten
Die Kanzlei Berlinger Advocaten verfügt über deutschsprachige Rechtsanwälte mit viel Erfahrung auf dem Gebiet deutsch-niederländischer Bootschäden. Berlinger Advocaten vertritt dabei deutsche Parteien. Für Fragen oder eine Beratung können Sie jederzeit Kontakt mit Berlinger Advocaten aufnehmen. Entweder telefonisch unter der Rufnummer +31 20 491 9244 oder per E-Mail an Herrn Rechtsanwalt Pieter D. Bosma: p.bosma@berlinger.nl.