Verbraucherrechte in den Niederlanden
Verbraucherrechte in den Niederlanden
In den Niederlanden und in Deutschland ist das Verbraucherrecht ein Sonderrecht, das das (vertragliche) Rechtsverhältnis zwischen dem Verbraucher einerseits und der gewerblich handelnden Partei andererseits regelt.
Das Verbraucherrecht umfasst u. a. Vorschriften für Käufe (Verbrauchsgüterkauf), Haustürgeschäfte, Verträge im Reiseverkehr, Fernabsatzverträge, Telefon- und Energieabonnements sowie Versicherungen. Das Verbraucherrecht ist zwingendes Recht, von dem nicht abgewichen werden kann oder darf.
Verbraucherschutz
Das Ziel des Verbraucherrechts besteht darin, die Partei zu schützen, die beim Abschluss eines Vertrages im Allgemeinen als die schwächere Partei betrachtet wird. Schließlich verfügt die professionell handelnde Partei über mehr Erfahrung und Wissen. Dies macht es notwendig, den Verbraucher gegen Händler zu schützen. Die meisten Verbraucherrechte sind durch EU-Gesetzgebung harmonisiert, sodass Verbraucher europaweit ähnlich geschützt werden.
Der Verbraucher
Im juristischen Sinne ist ein Verbraucher jemand, der für sich selbst (Privatperson) und nicht für seinen Beruf handelt. Bei einem Kaufvertrag (verbrauchsgüterkauf)) geht es um die persönliche Nutzung einer Sache und nicht um eine gewerbliche Nutzung. Juristische Personen können keine Verbraucher sein, nur Menschen aus Fleisch und Blut können Verbraucher sein.
Der Unternehmer
Der Begriff des Unternehmers bezieht sich auf Personen, die hauptsächlich im Rahmen ihrer geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dies umfasst auch juristische Personen.
Wie wird der Verbraucher geschützt?
Der Schutz der Verbraucher wird in vielen Fällen durch eine Bedenkzeit gewährleistet, innerhalb derer das Geschäft noch rückgängig gemacht werden kann (beispielsweise bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen). Auch ein Schriftformerfordernis kann in Betracht kommen, wie etwa beim telefonischen Verkauf von Abonnements für eine Dienstleistungen oder einen Energieverträgen).
Das Verbraucherrecht verpflichtet den Unternehmer zudem, den Verbraucher ordnungsgemäß zu informieren. Dies gilt für die Merkmale eines Produkts, den Gesamtpreis, die Zahlungsweise, die Lieferung sowie die Vorgehensweise im Falle von Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen.
Außerdem können gemäß dem Verbraucherrecht Vereinbarungen, die für den Verbraucher nachteilig sind, nicht wirksam sein oder von der anderen Partei nicht geltend gemacht werden.
Verbraucherrechte zwischen Deutschland und den Niederlanden
Seit der Entwicklung des Internets schließen Verbraucher zunehmend internationale Verträge ab, was dazu führt, dass immer mehr Vereinbarungen zwischen deutschen und niederländischen Verbrauchern bzw. Unternehmen zustande kommen. Zu den Verträgen, die häufig zwischen deutschen Verbrauchern und niederländischen Unternehmern geschlossen werden, gehören:
- Verbrauchsgüterkaufverträge
- Fernabsatzverträge
Verbrauchsgüterkauf
Ein Verbrauchsgüterkauf bezeichnet den Kauf eines materiellen Gegenstands zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Die Vorschriften des Verbraucherrechtes schützen den Verbraucher in besonderem Maße gegenüber dem Unternehmer.
Der Verkäufer muss den Verkäufer über das Produkt informieren, die sogenannte Informationspflicht. Der Käufer wiederum hat die Verpflichtung, dem Verkäufer mitzuteilen, wofür er das Produkt verwenden möchte, und gegebenenfalls zu erfragen, ob das Produkt dafür geeignet ist. Dies wird als Erkundigungspflicht des Käufers bezeichnet.
Der größte Vorteil für den Verbraucher bei einem Verbrauchsgüterkauf ist die Vermutung, dass ein Mangel der Sache, der innerhalb eines Jahres nach Übergabe auftritt, bereits bei der Übergabe vorhanden war. Im Rahmen der Beweislastumkehr obliegt es sodann dem Unternehmer und nicht dem Verbraucher, zu beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln war. Dies stellt oft eine problematische Beweislast für den Unternehmer dar.
Fernabsatzverträge in den Niederlanden
Sobald ein Verbraucher einen Vertrag über den Kauf eines Produkts oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung über das Internet, einen Versandhandel, per Telefon oder per Bestellformular in Printmedien abschließt, bezeichnet das Gesetz dies als „Fernabsatz“. Entscheidend ist dabei, dass der Verbraucher in all diesen Fällen keinen persönlichen Kontakt mit dem Anbieter hat. Übrigens sieht das Gesetz eine Liste von Produkten vor, wie beispielsweise individuell gestaltete Produkte, bei denen die Fernabsatzregeln nicht gelten. Es wird empfohlen zu prüfen, ob eine Ausnahme vorliegt, bevor ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird.
Bedenkzeit und Widerrufsfrist
Ein wichtiges Recht für Verbraucher ist die gesetzliche Bedenkzeit von 14 Tagen. Diese beginnt entweder am Tag nach Erhalt des Produkts oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher den Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat. Übrigens gilt die Bedenkzeit bzw. Widerrufsfrist bereits vor der eigentlichen Lieferung, sodass der Verbraucher den Vertrag noch vor der Lieferung widerrufen kann.
Der Vertrag kann mittels eines Widerrufsformulars, das der Anbieter auf seiner Website bereitstellen muss, Brief oder E-Mail widerrufen werden. Anschließend muss der Verbraucher das erhaltene Produkt innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Der Anbieter ist verpflichtet, sowohl den Kaufbetrag als auch die Versandkosten zurückerstatten. Er kann damit warten, bis er die Ware zurückerhalten oder den Versandnachweis erhalten hat. Der Anbieter darf nur dann die Kosten für die Rücksendung in Rechnung stellen, sofern er den Verbraucher zuvor darüber informiert hat.
Lieferfrist
Wenn ein Produkt nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf geliefert wird, ist der Verbraucher verpflichtet, dem Anbieter zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verbraucher den Vertrag auflösen und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Online-Auktionen
Produkte, Reisen, Hotelaufenthalte: Auf Auktionsseiten gibt es eine Vielzahl von Artikeln, die zur „Versteigerung“ angeboten werden. Viele dieser Auktionsplattformen ermöglichen mittlerweile europaweite Transaktionen, wodurch niederländische und deutsche Parteien regelmäßig miteinander Handel treiben.
Ein potenzieller Käufer sollte bei einer Online-Auktion darauf achten, ob der Kauf unwiderruflich ist. In einigen Fällen gilt für Online-Auktionen eine 14-tägige Widerrufsfrist, während dieser der Kauf storniert werden kann. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anbieter ein Unternehmer sein muss. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei Urlauben und Reisen kein fester Zeitpunkt oder Termin vereinbart sein kann.
Bei einer Online-Auktion kommt kein Fernabsatzvertrag zustande, weshalb die 14-tägige Widerrufsfrist nicht gilt, wenn:
- die Online-Auktion öffentlich ist und daher auch persönlich besucht werden kann;
- bei Beherbergungs-, Transport- und Gastronomiedienstleistungen oder Freizeitaktivitäten ein fester Termin vereinbart wird. Bei Online-Urlaubsauktionen sind Sie daher in der Regel sofort an das Höchstgebot gebunden, wenn ein fester Termin oder Zeitraum vereinbart ist.
Berlinger Advocaten als Partner für Verbraucherrechte in den Niederlanden
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen als Spezialisten für Verbraucherrechte in den Niederlanden gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an Herrn Pieter Bosma (p.bosma@berlinger.nl) oder Frau Gabriela Rose (g.rose@berlinger.nl). Telefon: +31 (0)20 491 9244.