Der Kauf eines Bootes in den Niederlanden: Rechtliche und praktische Überlegungen
Die Niederlande sind ein wasserreiches Land mit einigen bekannten Werften. Es kommt daher häufig vor, dass Deutsche in den Niederlanden ein Boot kaufen. Der Kauf eines Bootes ist eine bedeutende Investition, die sowohl rechtlich als auch praktisch sorgfältig angegangen werden sollte. Der Prozess unterscheidet sich in einigen Punkten vom Erwerb von zum Beispiel eines Autos, und es ist entscheidend, gut über die verschiedenen Aspekte dieser Transaktion informiert zu sein. Dieser Artikel wird einige wichtige Punkte für potenzielle Käufer eines Bootes beleuchten.
Untersuchung von Eigentum und Registrierung
Bevor man ein Boot kauft, ist es wichtig sicherzustellen, dass der Verkäufer tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer ist. Dies kann in der Regel durch einen Eigentumsnachweis oder ein Registrierungszertifikat des Bootes festgestellt werden. In den Niederlanden müssen Boote ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Wert im Grundbuchamt (Kadaster) registriert sein. Ohne korrekte Eigentumsregistrierung läuft der Käufer Gefahr, in Eigentumsstreitigkeiten verwickelt zu werden oder dass das Boot beschlagnahmt wird.
Registrierungspflicht für Boote in den Niederlanden
In den Niederlanden müssen Boote unter bestimmten Umständen im Kadaster registriert werden. Die Registrierung ist für folgende Boote obligatorisch:
- Freizeitboote von 20 Metern oder länger
Boote, die 20 Meter oder länger sind, müssen immer im Kadaster registriert werden. - Freizeitboote mit einem Wasserverdrängungsvolumen von 10 Kubikmetern oder mehr
Dies gilt beispielsweise für Schiffe, die kleiner als 20 Meter sind, aber eine große Wasserverdrängung haben, wie schwere Motorjachten oder Segelschiffe. - Schnelle Motorboote
Dies sind Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können, unabhängig von der Länge des Bootes. Diese Boote müssen beim Niederländischen Kraftfahrzeugamt (RDW) registriert werden. Neben der Registrierung müssen diese schnellen Boote auch eine sichtbare Registrierungsnummer tragen.
Boote, die nicht unter die oben genannten Kriterien fallen, müssen nicht zwingend registriert werden. Eine Registrierung kann jedoch Vorteile bieten , z. B. bei Eigentumsstreitigkeiten oder bei der Beantragung von Finanzierungen oder Versicherungen.
Kaufvertrag
Die Erstellung eines schriftlichen Kaufvertrags ist von großer Bedeutung. Darin sollten die wichtigsten Bedingungen des Kaufs festgelegt werden, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen, des Lieferzeitpunkts und des Zustands des Bootes. Eine detaillierte Beschreibung des Bootes, einschließlich technischer Spezifikationen und Baujahr, kann spätere Auseinandersetzungen über den Zustand des Schiffes verhindern. Es ist zudem ratsam, eine Klausel aufzunehmen, dass das Boot frei von Pfandrechten und Schulden geliefert wird.
Technische Inspektion
Ein Boot kann erhebliche versteckte Mängel aufweisen, insbesondere bei Gebrauchtbooten. Eine gründliche technische Inspektion durch einen unabhängigen Experten (auch „Gutachten“ genannt) kann dazu beitragen, viele Probleme im Vorfeld zu erkennen. Dabei wird unter anderem der Rumpf, der Motor, das elektrische System und eventuelle Osmose (Schäden durch Wassereintritt in den Rumpf) untersucht. Die Kosten einer solchen Inspektion wiegen oft die potenziellen Reparatur- oder Streitkosten bei weitem auf.
In Standardverträgen, die von Werften und Bootsmaklern verwendet werden, findet sich regelmäßig eine sogenannte Inspektionsklausel. Diese ermöglicht es dem Käufer, einen anerkannten Experten den Zustand des Bootes bewerten zu lassen. Stellt der Experte Mängel fest, deren Reparaturkosten mehr als 10 % des Kaufpreises betragen, können der Käufer und manchmal auch der Verkäufer vom Kauf zurücktreten und den Kaufvertrag auflösen.
Haftungsausschluss
Mit der Inspektionsklausel ist oft auch eine Haftungsausschlussklausel verbunden. Entscheidet sich der Käufer nach der Inspektion für den Kauf, verzichtet er auf das Recht, den Verkäufer für versteckte Mängel haftbar zu machen. Da sich die Inspektion im Allgemeinen nur auf die sichtbaren und zugänglichen Teile des Bootes bezieht, kann es vorkommen, dass der Gutachter bei der Inspektion einen versteckten Mangel übersieht, und der Käufer muss die Reparaturkosten selbst tragen. Eine gründliche Inspektion mit Probefahrt ist immer ratsam, das Risiko versteckter Mängel kann jedoch nie vollständig ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollte der Käufer sorgfältig abwägen, ob es sinnvoll ist, einer Haftungsausschlussklausel zuzustimmen.
Mehrwertsteuer
Beim Kauf eines Bootes ist es wichtig zu prüfen, ob das Boot steuerlich in Ordnung ist. Für Boote, die in den Niederlanden gekauft wurden, gilt, dass die Mehrwertsteuer in vielen Fällen bereits gezahlt wurde. Wurde das Boot jedoch aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland eingeführt, kann noch eine Mehrwertsteuerpflicht auf dem Boot liegen. Ohne einen gültigen Mehrwertsteuernachweis, wie z. B. die Rechnung des Erstkäufers, besteht das Risiko einer Nachzahlung, insbesondere bei Fahrten ins Ausland. Daher ist es ratsam, beim Kauf eines Gebrauchtbootes in den Niederlanden vom Verkäufer einen Mehrwertsteuernachweis zu verlangen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, kann bei der niederländischen Steuerbehörde eine Mehrwertsteuerbescheinigung angefordert werden.
Versicherung
Sobald der Kauf abgeschlossen ist, ist es ratsam, umgehend eine geeignete Versicherung für das Boot abzuschließen. Eine Bootsversicherung deckt in der Regel Schäden an Dritten (gesetzliche Haftpflicht), Schäden am eigenen Boot wie Brand- und Wasserschäden (Kasko) und manchmal auch zusätzliche Risiken wie Diebstahl oder Umweltschäden ab. Es empfiehlt sich, Angebote von verschiedenen Versicherern zu vergleichen und eine Police zu wählen, die zu den spezifischen Eigenschaften und dem Gebrauch des Bootes passt. In der Versicherungspolice stehen Bedingungen und Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Der neue Eigentümer eines Bootes sollte diese sorgfältig lesen, um später unangenehme Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.
Kontakt
Berlinger Advocaten als Partner für Bootskaufe in den Niederlanden
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen als Spezialisten für den Immobilienerwerb in den Niederlanden gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an Herrn Pieter Bosma (p.bosma@berlinger.nl) oder Frau Gabriela Rose (g.rose@berlinger.nl).